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OLG Koblenz - Entscheidung vom 17.09.1985

4 W 527/85

Normen:
ZPO § 43, § 571

Fundstellen:
DRsp IV(408)157a
MDR 1986, 60

»Trotz (des) ihnen bekannten Ablehnungsgrundes haben (die Kl.) sich in eine Verhandlung i. S. des § 43 ZPO mit dem Richter eingelassen. Der Zweck vorgenannter Vorschrift ist es, eine Partei, die an der Unbefangenheit [...]
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