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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 15.07.1985

20 W 284/85

Normen:
GmbHG § 8 Abs.5

Fundstellen:
DRsp II(220)300c-d
GmbH-Rdsch 1986, 47
Rpfleger 1985, 366

»... Die Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers im Rechtsverkehr erkennbar machen. Dies erfordert nicht, daß stets Vor- und Familiennamen verwendet werden müssen. Das Gesetz verlangt auch nicht einmal die [...]
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