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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.12.1985

2 W 127/85

Normen:
BRAGO § 31, § 32, § 52, § 118 Abs.2
ZPO § 91 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(409)227a-b
GRUR 1986, 564
NJW 1986, 1695

(a) »Die durch die Hinterlegung der Schutzschrift vom 15. 5. 1985 veranlaßten Kosten können nicht als notwendige Kosten [des vor dem LG Düsseldorf durchgeführten anschließenden Verfahrens auf Erlaß einer einstw. [...]
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