»... Das in § 25 Abs. 5 WEG [WohnEigG] geregelte Verbot der Stimmrechtsausübung in eigener Angelegenheit hat § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG zum Vorbild. Zu jener Bestimmung hat der BGH (BGHZ 68, 107, 109) ausgesprochen, daß [...]
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