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BFH - Entscheidung vom 08.02.1985

VI R 50/81

Fundstellen:
BStBl II 1985, 414

I. Der seit Jahren in Berlin beschäftigte Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war ab 3. Juli 1978 krank geschrieben. Der vom Arbeitgeber an den Kläger gezahlte Bruttolohn für den Monat Juli 1978 betrug 1.783,05 DM. [...]
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