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AG Hannover - Entscheidung vom 19.06.1985

518 C 8240/85

Normen:
BDSG § 32 Abs.2

Fundstellen:
DRsp V(540)142e
WuM 1986, 14

»... Der Kl. [sozialhilfebedürftiger Mietinteressent] vertritt die Auffassung, daß die Bekl. [»Schufa«] grundsätzlich nicht berechtigt sei, Auskünfte an Vermieter zu erteilen. Diese hätten nämlich keine kreditorischen [...]
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