'... De Senat teilt die Rechtsauffassung der OLGe Karlsruhe (NJW 1984, 373 [hier: I (133) 259 a-b]) und Braunschweig [Hinw. nachst. nach b.] und nimmt auf die Gründe der genannten Entscheidungen vollinhaltlich Bezug. [...]
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