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ArbG München - Entscheidung vom 06.09.1984

11 Ca 6968/84

Normen:
BGB § 611 a Abs.1

Fundstellen:
DB 1984, 2519
DRsp VI(602)70d-e

'...Nach Einführung des § 611 a BGB ist die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig und darf somit auch ohne rechtliche Konsequenz bewußt wahrheitswidrig beantwortet werden. § 611 a Abs. 1 BGB verbietet u. a. jede [...]
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