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LG Braunschweig - Entscheidung vom 17.05.1983

6 S 402/82

Normen:
2. WKSchG Art. 3 § 2
BGB § 134
BGB § 535, § 556
MHG § 2 Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
DRsp I(133)255b
WuM 1983, 268

«...§ 134 BGB ist [bei Vorliegen einer Mietpreisüberhöhung i. S. d. § 5 WiStG] in dem Sinne anzuwenden, daß an die Stelle des unwirksam vereinbarten Mietzinses die ortsübliche Vergleichsmiete i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 [...]
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