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BGH - Entscheidung vom 03.05.1983

VI ZR 79/80

Normen:
ZPO § 256

Fundstellen:
DRsp IV(413)183a
MDR 1983, 1014
NJW 1984, 1556

Daher ist auch eine Klage zulässig, die zur Vorbereitung eines Antrags nach § 850 f. Abs. 2 ZPO die Feststellung verlangt, daß ein rechtskräftig titulierter Anspruch auch aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes [...]
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