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KG - Entscheidung vom 08.10.1982

1 W 2912/82

Normen:
ZPO § 726

Fundstellen:
DNotZ 1983, 681
DRsp IV(421)158a-d
OLGZ 1983, 213, 216

Den Eintritt einer vom Gläubiger für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu beweisenden Tatsache hat das Vollstreckungsorgan vor Vollstreckungsbeginn nicht zu prüfen. Dies ist dem für das [...]
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