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EuGH - Entscheidung vom 30.03.1982

Rs 236/81

Normen:
VERORDNUNG NR. 3017/79 ART. 8

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

9 DER VON DER KLAEGERIN GESTELLTE ANTRAG AUF VERTRAULICHE BEHANDLUNG IST ZULÄSSIG. DER SCHUTZ DES GESCHÄFTSGEHEIMNISSES DER UNTERNEHMEN , DIE IM RAHMEN VON DUMPINGVERFAHREN UNTERSUCHT WERDEN , MUSS DER BESONDEREN ART [...]
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