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BVerfG - Entscheidung vom 17.02.1982

1 BvR 188/80

Normen:
BGB § 1626 § 1666 § 1666a
GG Art. 6 Abs. 2, Abs. 3

Fundstellen:
BVerfGE 60, 79
DAVorm 1982, 442
DÖV 1983, 87
DRsp I(167)288a
DRsp I(167)288a-b
DRsp I(167)288c
EuGRZ 1982, 464
EzFamR BGB § 1666 Nr. 3
FamRZ 1982, 567
JZ 1982, 416
MDR 1982, 636
NJW 1982, 1379
Rpfleger 1982, 220
ZblJugR 1982, 314
ZfSH 1982, 313

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Entziehung der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind und die Übertragung dieses Rechts auf ein städtisches Jugendamt, welches das Kind in eine Pflegestelle vermitteln will. [...]
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