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BVerfG - Entscheidung vom 22.01.1982

2 BvR 1506/81

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1
StPO § 349 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 1982, 925

Die angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 1. Daß der gemäß § 349 Abs. 2 StPO ergangene Beschluß des Bundesgerichtshofs keine Begründung enthält, verstößt nicht gegen das [...]
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