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BVerfG - Entscheidung vom 04.02.1980

1 BvR 1247/79

Normen:
BGB § 1587b
BVerfGG § 32 Abs. 1

Fundstellen:
FRES 6, 28

Die beantragte einstweilige Anordnung ist weder zur Abwehr schwerer Nachteile noch aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten (§ 32 Abs 1 BVerfGG ). Der Beschwerdeführer könnte bei einem [...]
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