Hinweis zu A Ebenso: BGH, DRsp I (138) 517 b-c = BauR 1987, 209 = NJW 1987, 889 . Zu beachten ist, daß immer dann, wenn Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt ist, der Bauherr nur noch die Rechte aus dem §§ 634 , 635 [...]
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