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OLG München - Entscheidung vom 29.10.1976

20 W 1840/76

Normen:
ZPO § 372a

Fundstellen:
DRsp IV(415)120c
DRsp IV(415)34Nr. 20 (Ls)
DRsp IV(415)34Nr. 22 (Ls)
NJW 1977, 341

Hinweis zu A Es handelt sich um eine Abweichung vom Grundsatz des § 355 Abs. 2 ZPO . Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung wird in einem Zwischenstreit (§§ 386 bis 390 ZPO ) entschieden. Es besteht kein Anwaltszwang. [...]
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