I. Bei der Bewertung der GmbH-Anteile der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) auf dem 31. Dezember 1968 nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG 1965 ist allein die Berücksichtigung der eigenen Anteile, die die Klägerin [...]
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