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BFH - Entscheidung vom 24.07.1973

IV R 204/69

Fundstellen:
BFHE 110, 232
BStBl II 1973, 823

Die Klage mußte als unzulässig abgewiesen werden, weil sie entgegen der Vorschrift des § 64 Abs. 1 FGO nicht schriftlich eingelegt wurde. Zwar wird in allen Gerichtszweigen in ständiger Rechtsprechung die Einlegung [...]
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