ZUR ZULÄSSIGKEIT DIE KLAGE IST IHREM WORTLAUT NACH ZUM EINEN AUF DIE AUFHEBUNG DER SANKTIONSENTSCHEIDUNG DER HOHEN BEHÖRDE, SOWEIT DIESE NACH ARTIKEL 64 EGKS-VERTRAG EINE GELDBUSSE VON 160 000 FF GEGEN DIE KLAEGERIN [...]
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