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EuGH - Entscheidung vom 11.07.1968

Rs 26/67

Normen:
Beamtenstatut Art. 7 Abs. 2

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DER KLAEGER MACHT GELTEND, FÜR SEINE RECHTSBEZIEHUNGEN ZUR KOMMISSION IN DER ZEIT, WÄHREND DER ER SEINEN HAUPTRECHNUNGSFÜHRER VERTRETEN HAT, SEI AUSSCHLIESSLICH DAS BEAMTENSTATUT MASSGEBEND GEWESEN; DIESES STATUT HABE [...]
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