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BVerfG - Entscheidung vom 19.10.1966

1 BvL 24/65

Normen:
GG Art. 9 Abs. 3
HandwO § 54 Abs. 3 Nr. 1 § 82 Satz 2 Nr. 3
TVG § 2 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 20, 312
AP Nr. 24 zu § 2 TVG
ARST 1968, 58
AuR 1967, 30
BB 1966, 1267
DÖV 1966, 863
DVBl 1967, 77
MDR 1967, 24
NJW 1966, 2305

A. I. Die Tariffähigkeit bedeutet die Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler unter anderem die Arbeitsbedingungen des Einzelarbeitsvertrags mit der Wirkung zu regeln, daß sie für die [...]
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