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BGH - Entscheidung vom 07.10.1966

1 StR 305/66

Normen:
StPO § 252

Fundstellen:
BGHSt 21, 149
NJW 1967, 213

Zu b.: Der Vorhalt ist kein Urkundenbeweis, sondern ein bloßer Vernehmungsbehelf, der durch das Verbot des Urkundenbeweises nicht ohne weiteres unzulässig wird (BGHSt 34, 231 = JR 1988, 80 Anmerkung Hanack = MDR 1987, [...]
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