A. Der Frau eines durch Kriegseinwirkungen getöteten Mannes wird die Witwen-Grundrente nach § 39 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges ( Bundesversorgungsgesetz ) vom 20. Dezember 1950 (BGBl. S. 791 ) [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!