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BVerfG - Entscheidung vom 18.12.1962

1 BvL 11/62

Normen:
BGB § 1708 Abs. 1
BVerfGG § 80
GG Art. 100 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 15, 211
DÖV 1963, 1705
DVBl 1963, 683
JZ 1963, 283
MDR 1963, 285
NJW 1963, 198

I. 1. § 1708 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautete: 'Der Vater des unehelichen Kindes ist verpflichtet, dem Kinde bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs den der Lebensstellung der Mutter entsprechenden [...]
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