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BGH - Entscheidung vom 08.07.1955

5 StR 233/55

Normen:
StPO § 81a Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
BGHSt 8, 144
NJW 1955, 1765

Auf diese Weise wird dem anordnenden Gericht auch die Verantwortung dafür auferlegt, daß nicht etwa ohne Einwilligung des Beschuldigten neuartige Untersuchungsverfahren erprobt werden, für deren Durchführung sich noch [...]
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