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BGH - Entscheidung vom 30.05.1952

4 StR 180/72

Normen:
ZPO § 386 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(415)43Nr. 1 zu § 386
NJW 1972, 1334

Zweck der Bestimmung ist es, sicherzustellen, daß sich das Gericht mit der Ernsthaftigkeit der Gründe des Aussageverweigerungsrechtes auseinandersetzen kann. Ergibt sich daher schon das Recht der Zeugnisverweigerung [...]
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