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BGH - Entscheidung vom 08.01.1952

1 StR 671/51

Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1, § 283c
KO (a.F.) § 240 Abs. Nr. 1, § 241

Fundstellen:
DB 1953, 842
GA 1953, 75 (Herlan)
LM § 240 KO Nr. 4
NJW 1953, 1480

I. Bankrott und Gläubigerbegünstigung: 1. Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ) a) Das Landgericht übersieht, daß die Befriedigung eines Gläubigers nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nur dann unter § 241 KO fallen [...]
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