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RG - Entscheidung vom 04.07.1928

V 466/27

Normen:
ZPO § 266

Fundstellen:
RGZ 121, 381

AA. Stein/Jonas/Schumann, § 266 Rdn. 1. In den Anwendungsbereich des § 266 ZPO fallen damit alle subjektiven dinglichen Rechte und Belastungen. Nicht jedoch die Erhebung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruches [...]
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