Wohnwertverbesserung gem. § 554 Abs. 1 BGB abhängig vom aktuellen Zustand der Wohnung
Wer als Mieter mit Zustimmung des Vermieters die Wohnung saniert hat, muss eine weitere Modernisierung durch den Vermieter nicht unbedingt hinnehmen.
Kein Rauchverbot in einer Ladenpassage
Mitmieter eines Gebäudekomplexes können sich nicht auf das Rauchverbot als Schutzgesetz berufen, wenn sie einen separaten Zugang zu ihren Mieträumen haben.
Umlage von Renovierungskosten wegen Modernisierung auf die Mieter
Muss der Mieter aufgrund durchgeführter Modernisierungsarbeiten seine Wohnung renovieren, darf der Vermieter auch die hierfür geltend gemachten Kosten als Mieterhöhung auf ihn umlegen.
Vermieter muss Nachmieter nicht akzeptieren
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Er genießt insoweit Vertragsfreiheit.
Versorgungssperre stellt keine verbotene Eigenmacht dar
Urteilsbesprechung mit Praxistipp: Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter gegenüber dem in den Mieträumen verweilenden Mieter die Versorgung mit Heizwärme unterbrechen oder einstellen.