Vergleiche § 28 Rdn. 1 ff. Vertragliche Ersatzmieterklauseln können einen Anspruch auf vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags schaffen oder gar auf eine Vertragsübernahme durch einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter (Einzelheiten s.u. § 22 Rdn. 57 ff.). Fehlt eine Ersatzmieterklausel im Mietvertrag, so ist umstritten, ob der Gewerberaummieter (so wie der Wohnraummieter, s.u. § 22 Rdn. 40 ff.) bei Vorliegen eines wichtigen Grunds nach Treu und Glauben einen Anspruch auf Vertragsaufhebung hat, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt. In diesem Fall obliegt es allein dem Mieter, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.1) BGH, Urt. v. 07.10.2015 – VIII ZR 247/14, ZMR 2015, 927, zur Wohnraummiete. Bejaht wird dieser [...]