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Ob der Vermieter in einem Gewerberaummietverhältnissen ohne vertragliche Vereinbarung zur von seinem Vermögen getrennten Anlage der Barkaution verpflichtet ist, ist strittig. Zunächst wurde dies verneint.1) LG Stuttgart vom 26.03.1997 – 5 S 229/06, ZMR 1997, 472; LG Bonn vom 21.10.1996 – 1 O 184/06, NJW-RR 1997, 1099. Nachdem der BGH die Pflicht zur Verzinsung einer Kaution auch ohne besondere Vereinbarung bejaht hatte,2) BGH vom 21.09.1994 – XII ZR 77/93, WuM 1994, 679. geht die h.M. nunmehr davon aus, dass sich auch die Verpflichtung zur getrennten Kautionsanlage bereits aus der ergänzenden Vertragsauslegung der Sicherungsabrede selbst ergibt.3) Wolf/Eckert/Ball, Rdn. 786; Moeser, aaO. Rdn. 64; Fritz, aaO., Rdn. 143; OLG Nürnberg vom 23.02.2006 – 13 U 2489/05, GuT 2006, 230; offengelassen von KG vom 04.12.2003 – 8 U 121/03, GE 2004, 233; LG Aurich vom 21.12.2012 – 2 O 493/12, MDR 2013, 511. Diese Auffassung wird zwischenzeitlich unter Hinweis darauf, dass es keine [...]
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