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Die am 01.01.2004 in Kraft getretene WoFlV1) WoFlV vom 25.11.2003 (BGBl I, 2346). gilt – anders als die BetrKV2) Zur BetrKV vgl. Emmert, Mietrecht express 2003, 33 ff. – gem. § 1 Abs. 1 WoFlV unmittelbar nur für öffentlich geförderten Wohnungsbau.3) Vgl. näher zum Anwendungsbereich Eisenschmid, WuM 2004, 3. Nach der Rechtsprechung des BGH können im Regelfall aber auch im frei finanzierten Wohnraum zur Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche die Bestimmungen der §§ 42–44 der II. BV als Maßstab herangezogen werden.4) BGH vom 24.03.2004 – VIII ZR 44/03, WuM 2004, 337. Ab dem 01.01.2004 ist der Begriff der „Wohnfläche“ im Wohnraummietrecht auch im preisfreien Wohnraum durch die WoFlV, die an die Stelle der §§ 42–44 der II. BV getreten ist, auszulegen und zu ermitteln.5) BGH, aaO. Soweit die Vorschriften der – formal im Jahr 1983 aufgehobenen – DIN 283 davon abweichen, hatte der BGH zunächst offengelassen, welche Berechnungsmethode anzuwenden ist.6) BGH, [...]
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