Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Anschrift des Objekts, die genaue Lage der Wohnung im Haus und die einzelnen Räume der Wohnung sind möglichst genau im Mietvertrag anzugeben, da andernfalls die Schriftform des Wohnraummietvertrags nach § 550 BGB nicht gewahrt ist.1) AG Gießen vom 17.07.2004 – 48-M C 208/04, WuM 2004, 472. Dies gilt auch für eine mitvermietete Garage oder Stellplatz sowie Nebenräume wie Keller oder Speicher.2) AG Gießen, aaO. Die genaue Bezeichnung der Lage, der Zimmeranzahl und der vermieteten Nebenräume ist auch deshalb von Bedeutung, damit für den Fall eines Räumungsrechtsstreits und der anschließenden Zwangsvollstreckung die Identifizierung der gemieteten Räumlichkeiten ohne weiteres möglich ist. 1) AG Gießen vom 17.07.2004 – 48-M C 208/04, WuM 2004, 472. 2) AG Gießen, aaO. Sind gemeinschaftliche Einrichtungen wie Waschküchen, Speicher, Garten, Fahrradeinstellplätze etc. vorhanden, soll in den Mietvertrag ebenfalls aufgenommen werden, ob und in welchem Umfang dem Mieter [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen