Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Untermietvertrag ist gleichwohl wirksam. Ein Anspruch des Vermieters auf Herausgabe des Untermietzinses besteht nach ganz h.M. selbst dann nicht, wenn dieser den Hauptmietzins übersteigt.1) BGH vom 13.12.1995 – XII ZR 194/93, WuM 1996, 216; OLG Düsseldorf vom 20.01.1994 – 10 U 109/93, ZMR 1994, 215 = WuM 1994, 280; LG Berlin vom 13.04.2004 – 63 S 7/04, GE 2004, 1028. Wird ohne Erlaubnis untervermietet, oder wurde die gewünschte Untermieterlaubnis nicht erteilt, verletzt der Mieter damit auch dann seine Vertragspflichten, wenn er an sich einen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung hat.2) BGH vom 02.02.2011 – VIII ZR 74/10; LG Hamburg vom 20.02.2020 – 333 S 46/19, ZMR 2020, 513; LG Berlin vom 22.01.2018 – 65 S 219/17, GE 2018, 511. Gelegentliche Besuche des Mieters in der Wohnung reichen dabei nicht aus, um eine – unzulässige – Gesamtüberlassung der Wohnung zum alleinigen Gebrauch auszuschließen.3) LG Hamburg vom 03.11.2000 – 311 S 128/00. Der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen