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Betreutes Wohnen bedeutet die Führung eines selbständigen Haushalts im Alter in altersgerechten, komplett ausgestatteten Wohnungen, bei denen den Mietern Betreuungs- und Dienstleistungen verschiedenster Art angeboten werden. Gelegentlich werden diese Leistungen im Mietvertrag mitvereinbart. In der Regel sind allerdings Vermieter und Betreuer nicht identisch. Abgeschlossen werden dann ein Miet-/Nutzungsvertrag mit dem Vermieter und ein gesonderter Grundbetreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung.1) Markus, WuM 2005, 290 ff.; zur Vertragsgestaltung bei Betreutem Wohnen vgl. Gaiser, NJW 1999, 2311; Thier, NZM 2003, 264. Betreuungsverträge werden von Wohlfahrtsverbänden (z.B. Arbeiterwohlfahrt und Caritasverband) oder Privatunternehmen angeboten. Die Betreuungsverträge sind regelmäßig so gestaltet, dass neben dem Grundservice, der gegen eine monatliche Pauschale zwischen Mieter und Betreuungseinrichtung vereinbart wird, auch Wahlleistungen in Anspruch genommen werden können, [...]
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