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Der Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Zu den Einzelheiten s.o. § 12 Rdn. 54 ff. Die Mieterhöhungserklärung muss an den Mieter gerichtet sein. Wer Mieter ist, ergibt sich regelmäßig aus dem Mietvertrag. Hinsichtlich der Einzelheiten s.o. § 12 Rdn. 61 [...]
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