Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Kostenverteilung folgt aus § 91 ZPO. Für den Räumungsprozess gilt ergänzend § 93b ZPO: Beispielhaft gilt: Der Mieter hat i.S.v. § 93 ZPO keine Veranlassung zur Klage gegeben: – wenn der Mieter auf die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs erklärt, dass er mangels Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zum geforderten Termin ausziehen werde und sich eine Prüfung vorbehält, ob nicht ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegt, der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist Klage erhebt und der Mieter dann sofort anerkennt,1) LG Saarbrücken v. 17.06.2022 – 10 T 22, WuM 2022, 558. – wenn die Räumungsklage ohne Gewährung einer „Ziehfrist“ nach Zugang der fristlosen Kündigung eingereicht wird und der Mieter vor Klagezustellung aus der Wohnung auszieht,2) LG Potsdam v. 26.08.2004 – 11 T 27/04, MM 2005, 75; LG Baden-Baden v. 22.05.1995 – 1 T 32/95, WuM 1996, 473. – wenn der Mieter den Räumungsanspruch vor dessen Fälligkeit anerkennt, z.B. weil die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen