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Artikel 24

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

 
 

Die Anerkennung einer Adoption kann in einem Vertragsstaat nur versagt werden, wenn die Adoption seiner öffentlichen Ordnung offensichtlich widerspricht, wobei das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist. 





 Stand: 01.04.2024