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Gesetze
Verwaltungsrecht
Energiewirtschaftsgesetz
Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
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Energiewirtschaftsgesetz
Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Abschnitt 1 Behördliches Verfahren
Abschnitt 2 Beschwerde
Abschnitt 3 Rechtsbeschwerde
Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 5 Sanktionen, Bußgeldverfahren
Abschnitt 6 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Abschnitt 7 Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
Abschnitt 2 Beschwerde
§ 83 Beschwerdeentscheidung
§ 77 Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung
§ 79 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 80 Anwaltszwang
§ 75 Zulässigkeit, Zuständigkeit
§ 84 Akteneinsicht
§ 82 Untersuchungsgrundsatz
§ 85 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
§ 78 Frist und Form
§ 76 Aufschiebende Wirkung
§ 83 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 78 a Musterverfahren
§ 81 Mündliche Verhandlung
§ 85 a Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte Stellen
Abschnitt 2 Beschwerde
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