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Gesetze
Verwaltungsrecht
Energiewirtschaftsgesetz
Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
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Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Abschnitt 1 Behördliches Verfahren
Abschnitt 2 Beschwerde
Abschnitt 3 Rechtsbeschwerde
Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 5 Sanktionen, Bußgeldverfahren
Abschnitt 6 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Abschnitt 7 Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
Abschnitt 1 Behördliches Verfahren
§ 70 Beschlagnahme
§ 66 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte
§ 65 Aufsichtsmaßnahmen
§ 68 a Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
§ 71 a Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen
§ 74 Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen
§ 69 Auskunftsverlangen, Betretungsrecht
§ 71 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 73 Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung
§ 67 Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung
§ 68 Ermittlungen
§ 66 a Vorabentscheidung über Zuständigkeit
§ 72 Vorläufige Anordnungen
Abschnitt 1 Behördliches Verfahren
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§ 71 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
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