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Anlage: Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )

 
 

Anlage 2


Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird Umfasst die Zulassung zugleich 1. Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung "Kraftfahrtversicherung" erteilt; 2. Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung "See- und Transportversicherung" erteilt; 3. Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung "Luftfahrtversicherung" erteilt; 4. die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung "Feuer- und andere Sachschäden" erteilt; 5. die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung "Haftpflicht" erteilt; 6. die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung "Kredit und Kaution" erteilt; 7. die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung "Schaden- und Unfallversicherung" erteilt.




 Stand: 01.04.2024