§ 190 Einheitliche Zustellungsformulare
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.
Stand: 01.11.2024
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