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§ 190 Einheitliche Zustellungsformulare

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.





 Stand: 01.11.2024