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§ 153 Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.





 Stand: 01.11.2024