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§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten

StPO ( Strafprozeßordnung )

 
 

Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.





 Stand: 01.04.2024