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Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
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Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
Abschnitt 1 Verfahren in Betreuungssachen
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
Abschnitt 3 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
§ 324 Wirksamwerden von Beschlüssen
§ 337 Kosten in Unterbringungssachen
§ 312 Unterbringungssachen
§ 332 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit
§ 339 Benachrichtigung von Angehörigen
§ 321 Einholung eines Gutachtens
§ 322 Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
§ 326 Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt
§ 319 Persönliche Anhörung des Betroffenen
§ 327 Vollzugsangelegenheiten
§ 330 Aufhebung der Unterbringungsmaßnahme
§ 323 Inhalt der Beschlussformel
§ 320 Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde
§ 331 Einstweilige Anordnung
§ 315 Beteiligte
§ 325 Bekanntgabe
§ 314 Abgabe der Unterbringungssache
§ 336 Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen
§ 317 Verfahrenspfleger
§ 338 Mitteilung von Entscheidungen
§ 334 Einstweilige Maßregeln
§ 313 Örtliche Zuständigkeit
§ 328 Aussetzung des Vollzugs
§ 333 Dauer der einstweiligen Anordnung
§ 335 Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde
§ 316 Verfahrensfähigkeit
§ 318 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers
§ 329 Dauer und Verlängerung der Unterbringungsmaßnahme
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
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§ 324 Wirksamwerden von Beschlüssen
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§ 322 Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
§ 326 Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt
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§ 313 Örtliche Zuständigkeit
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§ 333 Dauer der einstweiligen Anordnung
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§ 316 Verfahrensfähigkeit
§ 318 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers
§ 329 Dauer und Verlängerung der Unterbringungsmaßnahme