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Verfahrensrecht
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
DRITTER ABSCHNITT Anfechtung von Justizverwaltungsakten
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
FÜNFTER ABSCHNITT Insolvenzstatistik
SECHSTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
§ 33 (Maßnahmen zur Kontaktsperre)
§ 35 (Bestätigung der Feststellung)
§ 34 a (Beiordnung einer Kontaktperson)
§ 37 (Überprüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen)
§ 34 (Rechtswirkungen der Maßnahmen)
§ 36 (Rücknahme der Feststellung; erneute Feststellung)
§ 31 (Feststellung der Voraussetzungen für eine Kontaktsperre)
§ 38 (Geltung bei einer Maßregel der Besserung und Sicherung oder Anstaltsunterbringung)
§ 38 a (Entsprechende Anwendung auf besondere Straftaten)
§ 32 (Zuständigkeit für die Feststellung)
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
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