Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Strafrecht
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten
Gesetze
Strafrecht
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten
§ 318 Beschädigung wichtiger Anlagen
§ 323 a Vollrausch
§ 316 b Störung öffentlicher Betriebe
§ 306 f Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 306 Brandstiftung
§ 316 a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
§ 323 c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
§ 313 Herbeiführen einer Überschwemmung
§ 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
§ 319 Baugefährdung
§ 315 b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 315 c Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 312 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage
§ 306 e Tätige Reue
§ 314 a Tätige Reue
§ 321 Führungsaufsicht
§ 320 Tätige Reue
§ 322 Einziehung
§ 315 f Einziehung
§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
§ 315 d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
§ 306 d Fahrlässige Brandstiftung
§ 306 c Brandstiftung mit Todesfolge
§ 315 e Schienenbahnen im Straßenverkehr
§ 306 a Schwere Brandstiftung
§ 323 b Gefährdung einer Entziehungskur
§ 315 a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
§ 316 c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
§ 306 b Besonders schwere Brandstiftung
§ 316 Trunkenheit im Verkehr
§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
§ 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
§ 314 Gemeingefährliche Vergiftung
§ 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
§ 323 (weggefallen) Strafgesetzbuch
§ 323 (weggefallen) Strafgesetzbuch
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 323 (weggefallen)
StGB ( Strafgesetzbuch )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
Top