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SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
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SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
Anlage: (zu § 114) SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
Anlage SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
ERSTES KAPITEL Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
ZWEITES KAPITEL Prävention
DRITTES KAPITEL Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
VIERTES KAPITEL Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
FÜNFTES KAPITEL Organisation
SECHSTES KAPITEL Aufbringung der Mittel
SIEBTES KAPITEL Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehunge...
ACHTES KAPITEL Datenschutz
NEUNTES KAPITEL Bußgeldvorschriften
ZEHNTES KAPITEL Übergangsrecht
ELFTES KAPITEL Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
ZWEITES KAPITEL Prävention
§ 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
§ 14 Grundsatz
§ 20 Zusammenarbeit mit Dritten
§ 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
§ 18 Aufsichtspersonen
§ 23 Aus- und Fortbildung
§ 17 Überwachung und Beratung
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
ZWEITES KAPITEL Prävention
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§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
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§ 23 Aus- und Fortbildung
§ 17 Überwachung und Beratung
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten