§ 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
SGB VII ( SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung )
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.
Stand: 01.08.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln